Beschlüsse der Gemeindeversammlung

vom 12. Mai 2014

A.Primarschulgemeinde

1.Rechnung 2013 – Genehmigung

B.Politische Gemeinde

1.Rechnung 2013 – Genehmigung

2.Grundrebenstrasse, Beseitigung Aufplästerungen, Bauabrechnung – Genehmigung

3.Gemeindegrundstück Im Grindel, Verkaufsermächtigung – Bewilligung

Rechtsmittelbelehrung

Die Protokolle liegen ab 19. Mai 2014 in der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten zur Einsicht auf. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen.

Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke und Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Mettmenstetten, 16. Mai 2014

Primarschulpflege

und Gemeinderat Mettmenstetten

Beschlüsse der Gemeindeversammlung

vom 12. Mai 2014

A.Primarschulgemeinde

1.Rechnung 2013 – Genehmigung

B.Politische Gemeinde

1.Rechnung 2013 – Genehmigung

2.Grundrebenstrasse, Beseitigung Aufplästerungen, Bauabrechnung – Genehmigung

3.Gemeindegrundstück Im Grindel, Verkaufsermächtigung – Bewilligung

Rechtsmittelbelehrung

Die Protokolle liegen ab 19. Mai 2014 in der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten zur Einsicht auf. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen.

Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke und Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Mettmenstetten, 16. Mai 2014

Primarschulpflege

und Gemeinderat Mettmenstetten

Beschlüsse der Gemeindeversammlung

vom 12. Mai 2014

A.Primarschulgemeinde

1.Rechnung 2013 – Genehmigung

B.Politische Gemeinde

1.Rechnung 2013 – Genehmigung

2.Grundrebenstrasse, Beseitigung Aufplästerungen, Bauabrechnung – Genehmigung

3.Gemeindegrundstück Im Grindel, Verkaufsermächtigung – Bewilligung

Rechtsmittelbelehrung

Die Protokolle liegen ab 19. Mai 2014 in der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten zur Einsicht auf. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen.

Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke und Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Mettmenstetten, 16. Mai 2014

Primarschulpflege

und Gemeinderat Mettmenstetten

Beschlüsse der Gemeindeversammlung

vom 12. Mai 2014

A.Primarschulgemeinde

1.Rechnung 2013 – Genehmigung

B.Politische Gemeinde

1.Rechnung 2013 – Genehmigung

2.Grundrebenstrasse, Beseitigung Aufplästerungen, Bauabrechnung – Genehmigung

3.Gemeindegrundstück Im Grindel, Verkaufsermächtigung – Bewilligung

Rechtsmittelbelehrung

Die Protokolle liegen ab 19. Mai 2014 in der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten zur Einsicht auf. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen.

Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke und Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Mettmenstetten, 16. Mai 2014

Primarschulpflege

und Gemeinderat Mettmenstetten