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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. August 2020 veröffentlicht:

Einwohnergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Einwohner-
    gemeindeversammlung vom 29. November 2019
  2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2019
  3. Zustimmung zur Jahresrechnung 2019
  4. Zustimmung zu den Kreditabrechnungen:
    4.1. Arbeiten im Rahmen der generellen Entwässerungsplanung GEP 2015 bis 2017
    4.2. Belagssanierung Kantonsstrasse K330 im Innerortsbereich (Schiltwald)
    4.3. Ersatz Bachüberfahrt (Brückenplatte) im Bereich Feuerwehrmagazin
    4.4. Sanierung Gemeindestrassen 2015-2018
    4.5. Umbau ehemalige Raiffeisenbank in neue Gemeindeverwaltung
    4.6. Ersatz Holzschnitzelheizung in den Schulanlagen
  5. Zusicherung Einwohnerbürgerrecht an Groth Isabell Vera, geb. 1966, Waltersholz 46
  6. Zusicherung Einwohnerbürgerrecht an Groth Bernd, geb. 1958, Waltersholz 46

Ortsbürgergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürger-
    gemeindeversammlung vom 29. November 2019
  2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2019
  3. Zustimmung zur Jahresrechnung 2019
  4. Zustimmung zur Neuorganisation Waldbewirtschaftung (Austritt aus dem Gemeindeverband «Forstbetrieb Leerau-Rued», Konzept über die künftige Organisation der Waldbewirtschaftung, Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für Vertragsabschlüsse)

Die Beschlüsse 1, 3 und 4 der Einwohnergemeindeversammlung sowie die Beschlüsse 1, 3 und 4 der Ortsbürgergemeinde-
versammlungen unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Bei dessen Zustandekommen ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen. Die Beschlüsse zu den Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts unterliegen nicht dem Referen dum.

Ablauf der Referendumsfrist: 21. September 2020

Gemeinderat