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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 28. März 2022 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

  1. Demfakultativen Referendumunterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist
    am 2. Mai 2022):
    1.1. Der Projektierungskredit inkl. Projektwettbewerb für den Neubau des Kindergartens
    Goldern in der Höhe von 460’000 Franken inkl. MwSt. wird bewilligt
    1.2. Die Kreditabrechnung «Kunsthausweg, Kanalisationserneuerung» wird genehmigt.
    1.3. Die Kreditabrechnung «Buchserstrasse, Kanalisationserneuerung» wird genehmigt.
    1.4. Die Kreditabrechnung «Zukunftsraum Aarau, Ausarbeitungsphase (Teilbereiche)
    » wird genehmigt.
    1.5. Die Kreditabrechnung «Ersatz Pionierfahrzeug» wird genehmigt.
  2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
    2.1. DieMotion «Gleiche Chancen für alle imEinwohnerrat»wird nicht überwiesen.
    2.2. Das Postulat «Digital Aarau – Digitalisierung der Stadtverwaltung» wird überwiesen.
    2.3. Das Postulat «Schaffung eines städtischen Wirtschaftsforums» wird überwiesen.
    2.4. Das Postulat «Gemeindeverbände und andere Kooperationen: Pragmatische
    Aufgabenteilung oder schwarze Löcher für Demokratie und Finanzen?» wird
    überwiesen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 31. März 2022.