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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom9.Mai 2022 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

  1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 13. Juni 2022):
    1.1. Der Jahresbericht für das Jahr 2021 wird gutgeheissen.
    1.2. Die Rechnung der Einwohnergemeinde Aarau für das Jahr 2021 wird genehmigt.
    1.3. Der Verpflichtungskredit in Höhe von 2’150’000 Franken inkl. MwSt. für das Projekt «Sanierung Maienzugplatz» einschliesslich Elektrifizierung/Beleuchtung wird zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.
    1.4. Die Kreditabrechnung «Neubauten FuSTA und Kindergarten Aarau Rohr» wird genehmigt.
  2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
    2.1. Das Postulat «Für eine städtische Wohnraumstrategie» wird abgeschrieben.
    2.2. Die Motion «Zeitgemässe Strukturen für die Aarauer Exekutive und Verwaltung» wird abgeschrieben.
    2.3. Die Motion «Departementsmodell – jetzt!» wird abgeschrieben.
    2.4. Das dringliche Postulat «Aufnahme von geflüchteten Menschen aus dem Lager Moria (Lesbos, Griechenland)» wird abgeschrieben.
    2.5. Das Postulat «Kostenlose Jahresabonnement Carsharing»wird nicht überwiesen.
    2.6. Das Postulat «Citylogistik in und für Aarau» wird überwiesen.
    2.7. Das Postulat «Förderung Veloverkehr» wird überwiesen.
    2.8. Das Postulat «Autofreie Sonntage in Aarau» wird nicht überwiesen.
    2.9. Das Postulat «Tempo 30 auf dem gesamten Strassennetz Aaraus» wird überwiesen.
    2.10.Antrag a) der Motion «Reglement über die Benutzung von Parkplätzen der Schulanlagen der Volksschule auf dem Gebiet der Stadt Aarau» (Kontrolltätigkeit) wird überwiesen.
    2.11. Antrag b) der Motion «Reglement über die Benutzung von Parkplätzen der Schulanlagen der Volksschule auf dem Gebiet der Stadt Aarau» (Ausnahmeregelung Gebührenpflicht) wird nicht überwiesen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendumergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 12. Mai 2022.