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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 11. Mai 2020 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 15. Juni 2020):

1.1. Der Jahresbericht für das Jahr 2019 wird gutgeheissen.
1.2. Die Rechnung der Einwohnergemeinde Aarau für das Jahr 2019 wird genehmigt.
1.3. Das Reglement über die Verwaltungsgebühren (VGebR) wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter diesem Link verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.
1.4. Die Kreditabrechnung Neugestaltung Bahnhofplatz und Bushof wird genehmigt.

2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:

2.1. Das Postulat «Plakatverordnung» wird nicht abgeschrieben.
2.2. Die Motion «Evaluation der Familienund Schulergänzenden Tagesstrukturen Aarau (FuSTA)» wird abgeschrieben.
2.3. Die dringliche Motion «Priorisierung Bereich städtische Pflegeheime in der Investitionsplanung der Stadt Aarau» wird abgeschrieben.
2.4. Das dringliche Postulat «Beschwerdeverfahren betreffend Lohnnachzahlungen Altersheim» wird abgeschrieben.
2.5. Die Motion «Mehrwegbecherpflicht an öffentlichen Anlässen» wird abgeschrieben.
2.6. Das Postulat «Verbesserung der öVErschliessung der Quartiere Schachen, Damm und Laurenzenvorstadt» wird überwiesen.
2.7. Die Motion «Departementsmodell – Jetzt!» wird überwiesen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 14. Mai 2020.