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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 8.6.2020 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 13.7.2020):

  • 1.1. Die Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds (befristeter Verzicht auf Gebühren für Aussenflächen) wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter www.aarau.ch/politik-verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2020.html/889 verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.
  • 1.2. Der Vertragsentwurf zur Vergrösserung des Bauperimeters und Verlängerung des Baurechts (SDR Suhr/3334) sowie des Unterbaurechts (SDR Suhr/3348 – Curling Club Aarau) jeweils bis zum 31. Dezember 2052 wird genehmigt.
  • 1.3. Der Zusatzkredit von 400’000 Franken für die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung wird bewilligt.
  • 1.4. Der Verpflichtungskredit von 1’640’000 Franken (zzgl. allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten seit Dezember 2019) zu Lasten der Investitionsrechnung (Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung) für die Erneuerung des Abwassersystems in der Rohrerstrasse wird bewilligt.
  • 1.5. Der Verpflichtungskredit von 556’000 Franken zur Finanzierung des Versuchsbetriebs auf der Buslinie 2 (Aarau Bahnhof – Telli – Aarau Rohr) in den Jahren 2021 bis 2023 wird bewilligt.
  • 1.6. Die Kreditabrechnung Projektierung Alte Reithalle wird genehmigt.
  • 1.7. Die Kreditabrechnung Realisierung Kindergarten Binzenhof wird genehmigt.

2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:

  • 2.1. Die abgeänderte WOSA-Motion «Produktegruppe 41, Freiwillige Sozialarbeit, Produkt Familienergänzende Kinderbetreuung» wird überwiesen.
  • 2.2. Das Postulat «Dividende Eniwa AG» wird nicht überwiesen.
  • 2.3. Die Motion «Aareübergang Aarenau-Telli für Fuss- und Veloverkehr» wird überwiesen.
  • 2.4. Die dringliche Motion «Überbrückungs- und Nothilfe für Kulturschaffende in der Coronakrise» wird überwiesen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen.

Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 11.6.2020.