1. Genehmigung Protokoll vom 20. Mai 2021
2. Genehmigung des Budgets 2022
Der Beschluss Ziff. 2 untersteht gemäss §8der Satzungen der Kreisschule Safenwil- Walterswil dem fakultativen Referendum. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens von je10% der Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird. Unterschriftenlisten können auf der Gemeindekanzlei Safenwil unentgeltlich bezogen werden. Referendumsbegehren sind bei der Gemeindekanzlei, 5745 Safenwil, einzureichen. Ablauf der Referendumsfrist: 4. Oktober 2021.
Kreisschule Safenwil-Walterswil, Kreisschulrat