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Die mobile ärzte AG ist Konkurs – Dienstleistungen im Aargau per sofort eingestellt

Eine Mitarbeiterin der mobile ärzte AG hat am Sonntagabend, 12. November 2023, die Kantonale Notrufzentrale (KNZ) informiert, dass die mobile ärzte AG ihre vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kanton Aargau nicht mehr erbringen werde. Dies betrifft insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen fürsorgerische Unterbringung sowie Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit und der Einvernahmefähigkeit. Der Kanton Aargau hat Sofortmassnahmen ergriffen, um die betroffenen Dienstleistungen anderweitig sicherzustellen. 

Abklärungen des Kantons Aargau zeigten, dass das Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft am Dienstag, 7. November 2023, eine vorläufige Konkursanzeige der mobile ärzte AG publizierte. Am Montag, 13. November 2023, 15 Uhr, kam die mobile ärzte AG schliesslich der Aufforderung seitens Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) und Departement Gesundheit und Soziales (DGS) nach und bestätigte, dass sie wegen der «Betriebsschliessung» den vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Bereits seit Sonntagabend hat die mobile ärzte AG keine Dienstleistungen mehr zugunsten der Polizei im Kanton Aargau erbracht.

Aufgrund dieses Sachverhalts haben das DVI beziehungsweise die Kantonspolizei Aargau und das DGS Sofortmassnahmen ergriffen und suchen gemeinsam mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie der vaka – Gesundheitsverband Aargau und dem Aargauischen Ärzteverband (AAV) Lösungen zur Erfüllung der Dienstleistungen. DVI und DGS werden zu Lösungen und weiteren Schritten aktiv informieren.

In Situationen, in denen innert kurzer Zeitspanne mehrere Prüfungen von Hafterstehungsfähigkeit und/oder fürsorgerischer Unterbringung nötig sind, kann es in den nächsten Tagen zu Wartezeiten kommen.

Seit längerem in der Kritik

Die Abteilung Gesundheit (Kantonsärztlicher Dienst) des DGS hat mit der mobile ärzte AG per 1. Januar 2017 einen Leistungsvertrag abgeschlossen. Darin wird die Anordnung von fürsorgerischen Unterbringungen im Kanton Aargau geregelt. Das DVI hat mit der mobile ärzte AG zwei Leistungsverträge abgeschlossen: Einer regelt die Prüfungen der Hafterstehungsfähigkeit vor Haftantritt, der andere die Prüfung der Einvernahmefähigkeit. Darüber hinaus erbrachte die mobile ärzte AG auch Leistungen für andere Bereiche des Aargauer Gesundheitswesens wie zum Beispiel Todesfallbescheinigungen für Pflegeheime. Die mobile ärzte AG hat zudem die Ärzteschaft in den Bezirken in weiten Teilen bei der Erfüllung des ärztlichen Notfalldiensts unterstützt.

Seit längerer Zeit bestand Verbesserungspotenzial betreffend die Leistungserfüllung durch die mobile ärzte AG (siehe auch Beantwortung der Interpellation Therese Dietiker betreffend Praxiserfahrungen mit den Mobilen Ärzten im Aargau (GR 20.246)). Es fanden regelmässige Gespräche mit der Geschäftsleitung der mobile ärzte AG statt, um Verbesserungsmassnahmen einzuleiten. Die unangekündigte Einstellung der Leistungserbringung hatte sich jedoch nicht abgezeichnet, schreibt der Regierungsrat ins einer Mitteilung. AG

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