Einbürgerung

Mit Beschluss vom 4. Februar 2014 hat der Gemeinderat unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung in das Bürgerrecht der Gemeinde Hausen am Albis aufgenommen:

Jansch, Götz Joachim, geb. 1961

mit Staatsangehörigkeit Deutschland

wohnhaft Albisstrasse 30,

8915 Hausen am Albis

Gegen die Einbürgerung kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden.

Gemeinderat Hausen am Albis

Einbürgerung

Mit Beschluss vom 4. Februar 2014 hat der Gemeinderat unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung in das Bürgerrecht der Gemeinde Hausen am Albis aufgenommen:

Jansch, Götz Joachim, geb. 1961

mit Staatsangehörigkeit Deutschland

wohnhaft Albisstrasse 30,

8915 Hausen am Albis

Gegen die Einbürgerung kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden.

Gemeinderat Hausen am Albis

Einbürgerung

Mit Beschluss vom 4. Februar 2014 hat der Gemeinderat unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung in das Bürgerrecht der Gemeinde Hausen am Albis aufgenommen:

Jansch, Götz Joachim, geb. 1961

mit Staatsangehörigkeit Deutschland

wohnhaft Albisstrasse 30,

8915 Hausen am Albis

Gegen die Einbürgerung kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden.

Gemeinderat Hausen am Albis

Einbürgerung

Mit Beschluss vom 4. Februar 2014 hat der Gemeinderat unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung in das Bürgerrecht der Gemeinde Hausen am Albis aufgenommen:

Jansch, Götz Joachim, geb. 1961

mit Staatsangehörigkeit Deutschland

wohnhaft Albisstrasse 30,

8915 Hausen am Albis

Gegen die Einbürgerung kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden.

Gemeinderat Hausen am Albis