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Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 – 1. Wahlgang vom 27. September 2020.

Der Urnengang für die Ergänzungswahl eines Mitglieds des Gemeinderats wurde auf den 27. September 2020 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Teufenthal bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden.

Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekanntgegeben. Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat ist im ersten Wahlgang grundsätzlich eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30 b GPR) und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Sollte die Sonderverordnung 1 (SonderV 201) des Regierungsrates infolge des Coronavirus bis zu diesem Zeitpunkt nach wie vor in Kraft sein, ist gemäss § 15 eine stille Wahl bereits im ersten Wahlgang möglich.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

10. Juni 2020
Wahlbüro Teufenthal