- Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderats
Absolutes Mehr 360
Gewählt sind:
Schegner, Mario, bisher 666
Von Gunten, Andreas, bisher 695
Bossard-Hilfiker, Mirjam, bisher 714
Siegenthaler, Jan, neu 599
Suter, Sandro, neu 579
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
- Wahl des Gemeindeammanns
Absolutes Mehr 370
Gewählt ist:
Schegner, Mario, bisher 628
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt. - Wahl des Vizeammanns
Absolutes Mehr 370
Gewählt ist:
Von Gunten, Andreas, bisher 615
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt. - Wahl von2 Mitgliedern der Finanzkommission
3 Mitglieder wurden bereits vorgängig in stiller Wahl gewählt.
Absolutes Mehr 155
Stimmen haben erhalten:
Diverse, keine Person erreichte das absolute Mehr. - Wahl von 1 ErsatzmitgliedWahlbüro
1 Mitglied wurden bereits vorgängig in stiller Wahl gewählt.
AbsolutesMehr 143
Stimmen haben erhalten:
Diverse, keine Person erreichte das absolute Mehr.
Es wurden im1. Wahlgang nicht alle Sitze der Finanzkommission besetzt. Zusätzlich muss ein Sitz als Ersatzmitglied des Wahlbüros besetzt werden. Sofern keine stillen Wahlen zustande kommen, findet am 28. November 2021 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d. h. bis am 6. Oktober 2021, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR [Gesetz über die politischen Rechte]). Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf www. koelliken.ch heruntergeladen werden.
Ergebnis der kommunalen Volksabstimmung (Änderung Gemeindeordnung) vom26. September 2021
Die Änderung der Gemeindeordnung wurde anlässlich der kommunalen Volksabstimmung vom 26. September 2021 mit 726 Ja-Stimmen und 296 Nein-Stimmen angenommen.
Abstimmungs- oder Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Abstimmung/ Wahl oder bei der Ermittlung des Abstimmungs-/Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen (§§ 66 ff GPR).
27. September 2021
Wahlbüro