Stimmen haben erhalten
Gemeinderat (5 Sitze)
Stimmbeteiligung 46,5%
Absolutes Mehr 1127
Gewählt wurden:
Suter-Frey Carmen (bisher) 1908
Rüetschi Daniel (bisher) 1636
Baumann Thomas (bisher) 1465
Hämmerli David 1313
Krähenbühl Oliver (bisher) 1297
Nicht gewählt wurden:
Ihle Sonja 1231
Ruprecht Grischa 1191
Woodtli Beat 1136
GemeindepräsidentIn (1 Sitz)
Absolutes Mehr 1238
Suter-Frey Carmen, gewählt 1385
Baumann Thomas, nicht gewählt 1012
Vizegemeindepräsident (1 Sitz)
Absolutes Mehr 957
Woodtli Beat, nicht gewählt) 982
Beat Woodtli wurde nicht in den Gemeinderat gewählt und kann folglich–trotz Erreichens des absoluten Mehrs – nicht als Vizegemeindepräsident gewählt werden.
Finanzkommission (5 Sitze)
Stimmbeteiligung 42,6%
Absolutes Mehr 905
Gewählt wurden:
Ciccone Nicola 1415
Rohr Dominik 1326
Schmid Michael 1303
Gerber-Werder Regina 1271
Lehner Peter 1242
Nicht gewählt wurden:
Graf Ivo 1239
Velimirovic Dalibor (bisher) 1140
Wahlbüro (11 Sitze)
Stimmbeteiligung 39,5%
Absolutes Mehr 752
Gewählt wurden:
Fehlmann Heinz (bisher) 1326
Zeller Kathrin (bisher) 1286
Wegmüller Ursula (bisher) 1251
Graf Regula (bisher) 1248
Gerber Michael (bisher) 1242
Senn Alexander (bisher) 1212
Lienhard Antonia (bisher) 1197
Schade Pascal 1184
Ihle Anja (bisher) 1138
Zimmermann Rosa 1133
Bertschi Antonella (bisher) 1120
Nicht gewählt wurden:
Fritschi Nathalie 1075
Kohli Lea 1044
Woodtli Andrea 890
Rechtsmittelbelehrung
Wahlbeschwerden nach §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat, 5001 Aarau, einzureichen
Zweiter Wahlgang
Nachdem im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zu Stande gekommen sind, wird am28. November 2021 für folgendesAmt ein zweiter Wahlgang durchgeführt:
VizegemeindepräsidentIn
Als VizegemeindepräsidentIn kann jemand nur gewählt werden, wenn sie/er im 1. Wahlgang bereits als Mitglied des Gemeinderats gewählt wurde.
Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Anmeldungen müssen am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die Namen der angemeldeten KandidatInnen werden unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht. Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist innert sechs Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen (§ 33 GPR).
5034 Suhr, 26. September 2021
Gemeinderat Suhr