Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018–2021; stille Wahl

Innert der gesetzlichen Nachmeldefrist von 5 Tagen sind keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht worden. Es liegt somit für das zu wählende Amt nur eine Nomination vor (Anzahl der zu vergebenden Sitze).

In Anwendung von § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro folgende stille Wahl für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 vorgenommen:

Wahlbüro Ersatzmitglied
Rebsamen Daniel, 1958, von Bichelsee- Balterswil TG, Quellmattstrasse 94, FDP, neu

Es findet somit keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden nach §§ 66 ff des GPR sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Unterentfelden, 3. September 2020
Das Wahlbüro