Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission (1 Sitz) Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 18. Oktober 2020, findet die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises Suhr zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 4. September 2020, 12.00 Uhr, am Schalter der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder unter www.suhr.ch (Rubrik Verwaltung / Online-Schalter / Wahlanmeldung 1. Wahlgang) bezogen werden.

Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde Suhr wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde, als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

5034 Suhr, 21. Juli 2020
Gemeinderat