Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsdauer 2018/2021; stille Wahl

Nach Ablauf der Nachmeldefrist, innert welcher keine neuen Anmeldungen mehr eingegangen sind, hat das Wahlbüro, gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), den nachstehenden Kandidaten als Mitglied der Finanzkommission als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Brunner Roland, 1973, von Schmiedrued AG, Höhenweg 698

Am 7. März 2021 findet somit keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Schmiedrued, 8. Februar 2021
Wahlbüro