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Für insgesamt 43 Gräber aus den Jahren 1985 bis 1994 ist die Ruhedauer abgelaufen. Betroffen sind 17 in der hintersten Reihe im Friedhof West gelegene Erdbestattungsgräber und 26 im Friedhof Nord gelegene Urnengräber. Es ist deshalb vorgesehen, diese Grabstätten gestützt auf Art. 21 des Bestattungsreglements vom 1. Januar 1991 im Herbst dieses Jahres abzuräumen und aufzuheben.

Die Angehörigen werden ersucht, die Grabmäler und Pflanzen usw. bis zum 15. August 2020 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände entschädigungslos an die Gemeinde.

Allfällige Fragen in diesem Zusammenhang sind an die Gemeindekanzlei (Tel. 062 745 88 88) zu richten, wo auch das Verzeichnis über die von der Räumung betroffenen Gräber eingesehen werden kann.

Staffelbach, 8. Juni 2020
Gemeinderat