Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsdauer 2022/2025; Nachnominationsfrist

Da für das Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Schlossrued zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am Dienstag, 12. April 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz) wurde folgender Kandidat angemeldet:

Müller Gotthold, 1951, von Schlossrued AG, Höfli 127, 5044 Schlossrued (parteilos)

Der eingereichteWahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Wahlbüro