Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 (2. Wahlgang vom 14. August 2022); 1 Mitglied der Finanzkommission / Übersicht Anmeldung / Nachmeldefrist

Der 2. Wahlgang für die Ersatzwahl von 1 Mitglied der Finanzkommission findet am Sonntag, 14. August 2022, statt, sofern keine stille Wahl zustande kommt.

Übersicht Anmeldung
Für den 2. Wahlgang i. S. Ersatzwahl von 1 Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgende Kandidatin angemeldet:

– Steffen, Michaela Manuela, 1974, von Lützelflüh BE, Böhlerweg 5, SVP

Hinweis
Sind im 2. Wahlgang weniger oder gleich viele Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, SAR 131.100) mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, wird die Vorgeschlagene gemäss § 33 Abs. 2 GPR von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis am Dienstag, 7. Juni 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindewebseite (www.schoeftland.ch) heruntergeladen werden.

Schöftland, 25. Mai 2022
Wahlbüro