Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl Gemeinderat (1 Mitglied) sowie Gemeindeammann vom 15. März 2020 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang

Für die vorstehend erwähnten Ersatzwahlen vom 15. März 2020 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet:

Gemeinderat (1 Sitz)
• Dietschi Miriam, 1982, Ankenlandweg 420, parteilos, neu

Gemeindeammann
• Bärtschi Silvan, 1983, Spittelholzweg 178, parteilos, neu

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für Mitglieder des Gemeinderats sowie  den Gemeindeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat für den Gemeinderat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). 

Stimmen für den Gemeindeammann sind nur gültig, wenn diese bei demselben Wahlgang auch die Stimme als
Mitglied des Gemeinderats enthalten (§ 27a Abs. 2 GPR) oder die Person bereits Mitglied des Gemeinderates ist.

4814 Bottenwil, 31. Januar 2020
Wahlbüro