Für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl vom 29. November 2020 wurde folgender Kandidat fristgerecht angemeldet:
Gemeinderat (1 Sitz)
Gruber Peter, 1979, Gartenweg 365, parteilos
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für Mitglieder des Gemeinderats im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat für den Gemeinderat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
4814 Bottenwil, 19. Oktober 2020