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Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurden während der Anmeldefrist genauso viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Gemäss § 30a Abs. 1 GPR wurde daher mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten.

Weil innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, wurde folgende Kandidatin vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR):

Schulpflege
– Heller-Basler, Regina, 1960, Grubenweg 1, SVP

Für dieses Amt findet somit am 29. November 2020 keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Gränichen, 28. Oktober 2020
Wahlbüro Gränichen