Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl Vizeammann und Stimmenzähler-Ersatz

Ersatzwahl Vizeammann und Stimmenzähler-Ersatz für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021

Infolge Wahl von Vizeammann Silvan Bärtschi zum Gemeindeammann sowie Demission infolge Wegzug von Stimmenzähler-Ersatz Reto Jordi findet am 27. September 2020 eine Ersatzwahl für

Vizeammann und Stimmenzähler-Ersatz für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 statt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.

Für den Vizeammann findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Eine stille Wahl ist nicht möglich. Eine Person kann als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie bereits als Gemeinderat gewählt ist (§ 27a Abs. 2a GPR).

Für den Stimmenzähler-Ersatz sind im ersten Wahlgang stille Wahlen möglich, unter der Voraussetzung, dass gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden als zu wählen sind. In einem solchen Fall ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

4814 Bottenwil, 16. Juni 2020
Wahlbüro