Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl zwei Mitglieder der Finanzkommission Schlossrued für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Nachnominationsfrist

Da für die Ersatzwahl der Finanzkommission die Anzahl der Kandidierenden kleiner als die Anzahl der zu vergebenden Sitze ist, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Schlossrued zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am Mittwoch, 8. Januar 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage www.schlossrued.ch bezogen werden.

Für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission wurde folgender Kandidat angemeldet:

Brem, Alain, 1983, von Rudolfstetten-Friedlisberg AG, Storchenhof 506.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die vorgeschlagenen Personen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).

5044 Schlossrued, 27. Dezember 2019
Gemeinderat und Wahlbüro