Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Friedhof Hirschthal; Gräberräumung

Für zweiundzwanzig in den beiden untersten Reihen im rechten Teil des Friedhofes gelegene Urnengräber aus den Jahren 1992 bis 1998 ist die 25-jährige (bisher) beziehungsweise die neu 20-jährige Ruhedauer abgelaufen. Es ist deshalb vorgesehen, diese Grabstätten gestützt auf Art. 22 ff. des Bestattungsreglements vom 14. Juni 2019 gültig ab 1. August 2019 im Herbst dieses Jahres abzuräumen und aufzuheben.

Die Angehörigen werden ersucht, die Grabmäler und Pflanzen etc. bis zum 30. September 2020 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände entschädigungslos an die Gemeinde.

Allfällige Fragen in diesem Zusammenhang sind an die Gemeindekanzlei (Tel. 062 739 20 50) zu richten, wo auch das Verzeichnis über die von der Räumung betroffenen Gräber eingesehen werden kann.

Hirschthal, 11. Juni 2020
Gemeinderat