Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus den Jahren 1995 und 1996, deren Ruhezeit von25Jahrenabgelaufen ist, bis Ende Februar 2022geräumt und entfernt werden.
Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 17. Dezember 2021 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Telefon 079 201 80 64.
Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.
Gemeinderäte Biberstein und Küttigen