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Die Gemeinde Suhr beabsichtigt, im September 2022 die Erdbestattungs-Reihengräber im Feld 3, Nummer 587 bis Feld 4, Nummer 669; die Kindergräber im Feld 1, Nummer 31 bis Nummer 37 und die Urnen- Reihengräber im Feld 1, Nummer 342 bis Feld 2, Nummer 437, zu räumen. Die betroffenen Grabplätze sind auf dem Friedhof gekennzeichnet.

Gestützt auf Art. 26 des Bestattungsreglements wird den Angehörigen Gelegenheit gegeben, die Grabstätten vom 1. September 2022 bis 24. September 2022 zu räumen. Nach diesem Termin fällt das Verfügungsrecht über die nicht abgeholten Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde. F

ür weitere Auskünfte stehen der Friedhofgärtner, Herr Beat Frei, Telefon 079 887 48 51, friedhof@suhr.ch und das Bestattungsamt Suhr, Telefon 062 855 56 21, bestattungsamt@suhr.ch, gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Suhr