Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Geltendmachung von Vereinsbeiträgen für ausserschulische Jugendarbeit für das Jahr 2022 / Hinweis auf angepasste reglementarische Bestimmungen

Die Ortsbürgergemeinde Schöftland leistet auch im Jahre 2022 an die einheimischen Vereine für ihre ausserschulische Jugendarbeit einen jährlichen Beitrag für jedes aktive Jugendmitglied bis 18 Jahre. Den Jugendmitgliedern gleichgestellt werden deren erwachsene BetreuerInnen, wobei pro 7 Jugendmitglieder im Maximum eine Person hinzugerechnet werden kann. Der genaue Wortlaut des Reglementes über die Ausrichtung dieser Beiträge kann auf der Homepage schoeftland.ch (Publikation unter der Rubrik «Neuigkeiten ») eingesehen werden. Es gilt dazu festzuhalten, dass die reglementarischen Bestimmungen auf den 1. Januar 2022 angepasst wurden und neu z. B. ¹⁄4 aller dem Verein zugehörigen Jugendlichen bis 18 Jahre sowie ein Vorstandsmitglied (ist schriftlich mit Adresse bekannt zu geben) in Schöftland wohnhaft sein müssen (bis anhin musste der Anteil der Jugendmitglieder ¹⁄3 betragen). Die gesuchstellenden Vereine werden gebeten, das angepasste Reglement genau zu studieren und bei der Eingabe der Gesuche an die neu per 1. Januar 2022 geltenden Bestimmungen zu berücksichtigen.

Die Gesuchsunterlagen der Vereine (Vereinsverzeichnis aller bezugsberechtigten aktiven Jugendmitglieder sowie mindestens eines in Schöftland wohnhaften Vorstandsmitgliedes, mit Adresse und Geburtsdatum, Stand 1. Januar 2022, sowie Bestätigung des Vereinsvorstandes über den Verwendungszweck des Beitrages, resp. einen Bericht über die Verwendung der Vereinsbeiträge der Ortsbürgergemeinde im Vorjahr, sprich im 2021) sind bis spätestens am 30. April 2022 (Poststempel) der Betriebskommission der Ortsbürgergemeinde, Bahnhofstrasse 5, Postfach 35, 5040 Schöftland, einzureichen. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr behandelt.

1. Februar 2022
Betriebskommission der Ortsbürgergemeinde