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Baumeisterarbeiten: Strassen- und Werkleitungsbau

Ausschreibung:

1. Auftraggeber

  • Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers:
    Bedarfsstelle/Vergabestelle:
    Bau Planung Umwelt Mitteldorfstrasse 69, Postfach 95, 5033 Buchs AG
  • Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Gemeinderat Buchs Mitteldorfstrasse 69, Postfach 95, 5033 Buchs AG
  • Frist für die Einreichung des Angebotes: Freitag, 29. Mai 2020
    Formvorschriften: Datum Poststempel A-Post Stichwort «Bachstrasse»
  • Offertöffnung (nicht öffentlich, Protokoll wird zugestellt): Dienstag, 2. Juni 2020
  • Verfahrensart: Offenes Verfahren
  • Auftragsart: Bauauftrag
  • Gemäss Gatt/WTO-Abkommen bzw. Staatsvertrag: Nein

2. Beschaffungsobjekt:

  • Art des Bauauftrages: Strassenbau, Kanalisations- und Werkleitungsarbeiten, Ausführung
  • Projekttitel der Beschaffung: Buchs, Sanierung Bachstrasse und Erneuerung Doppelknoten: Baumeisterarbeiten
  • Gemeinschaftsvokabular (CVP): 45 200 000 – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
    • Art und Umfang der gesamten Leistungen:
    • Belagsaufbruch konventionell mit Entsorgung | m2 6240
    • Fundationsschichten | m3 2400
    • Planie | m2 5740
    • Abschlüsse | m1 1140
    • Strassenschale |m1 540
    • Bituminöse Beläge | t 1590
    • Aushub für Werkleitungen | m3 640
    • Kabelschutzrohre NW 55 bis 150 mm | m 1420
    • Betonkies und Hüllbeton | m3 140
    • PP Rohre NW 160 / 200 mm | m1 120
    • Materiallieferungen und Auffüllarbeiten | m3 340
  • Aufteilung in Lose
    Die Submission ist in folgende Lose (Hefte) aufgeteilt:
    (Eingabesumme = Summe aller Lose)
    • Heft 011: Bachstrasse
    • Heft 012: Doppelknoten
  • Werden Varianten zugelassen? Nein
  • Werden Teilangebote zugelassen? Nein
  • Ausführungstermin: Baubeginn: August 2020

3. Bedingungen:

  • Zuschlagkriterien:
    Aufgrund der nachstehenden Kriterien
    • Preis: Summe aller Lose (Hefte 011 und 012) | Gewichtung 70 %
    • Kompetenz (Qualität, Erfahrung und Leistungsfähigkeit) | Gewichtung 20 %
    • 2 Referenzen
      Vergleichbarer Aufträge, Bausumme > 500’000 | Gewichtung 50 %
    • Schlüsselpersonal (Bauführer, Polier)
      Erfahrung des Bauherrn/Bauleitung früher erbrachter Leistungen | Gewichtung 50%
    • Umwelt (Belagslieferungen) | Gewichtung 10 %
  • Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
    Kosten: Keine
    Es werden nur digitale Unterlagen abgegeben.
  • Sprache für Angebote: Deutsch
  • Gültigkeit des Angebotes: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
  • Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter www.simap.ch
    Die Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: Montag, 27. April 2020

Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

  • Verhandlungen: Keine
  • Sonstige Angaben: Es findet keine Begehung statt.
  • Offizielle Publikationsorgane:
    • Der Landanzeiger
    • Amtsblatt des Kantons Aargau
  • Rechtsmittelbelehrung:
    • Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
    • Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
    • Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
    • Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
    • Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Buchs, 20. April 2020
Gemeinderat