K 242, Tramstrasse, innerorts Parzelle 1364 bis Parzelle 1576
- Fussweg, mit Zusatztafeln «Piktogramm Fahrrad» und «gestattet»
Ersetzt Amtsblattausschreibung vom 21. 8.2020, Parzelle 1364 bis Parzelle 691
- Fussweg mit Zusatztafeln «Piktogramm Fahrrad» und «gestattet»
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung( en) sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 11. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022, bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Aarau, 3. Dezember 2021
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau

Die zwei Projekte mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des kantonalen Baugesetzes während 30 Tagen vom 22. November bis 21. Dezember 2021 in der Bauverwaltung Buchs, während der Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht auf.
Einsprachen gegen das Projekt können während der Auflagefrist schriftlich begründet und im Doppel dem Gemeinderat Buchs zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, eingereicht werden.
Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Landschaft und Gewässer

Das Projekt und das dafür erforderliche Rodungsgesuch mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des kantonalen Baugesetzes und § 14 Verordnung zum kantonalen Waldgesetz während 30 Tagen vom 22. November bis 21. Dezember 2021 im Rathaus, während der Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht auf.
Einsprachen gegen das Projekt können während der Auflagefrist schriftlich begründet und im Doppel dem Stadtrat Aarau zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, eingereicht werden. Einsprachen gegen das Rodungsgesuch können zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald, eingereicht werden. Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Landschaft und Gewässer

Gemeinde: Safenwil
Strecke: K 235 Köllikerstrasse (Abs. Klausenpass – Kreisel Gärbi)
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 22. November 2021 bis 21. Dezember 2021, in der Gemeindeverwaltung Safenwil öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.
Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).
Aarau, 18. November 2021
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Biberstein, Kirchbergstrasse 1, 5023 Biberstein
Anlage: Grundwasserfassung beim Schulhaus, Parzelle Nr. 1956, Biberstein
Fördermenge: Erhöhung der bisherigen Entnahmemenge von 6500 auf 10’000 Minutenliter
Zweck: Grundwasserabsenkung während Hochwasser
Das Nutzungsgesuch kann gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes (WnG) vom 11. März 2008 während 30 Tagen vom 16. September 2021 bis 16. Oktober 2021 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, nach Voranmeldung eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau gegen das Nutzungsgesuch Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Aarau, 8. September 2021
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
Abteilung für Umwelt
Der Vorstand der Zivilschutzorganisation aargauSüd hat an seiner Sitzung vom 8. Juni 2021 folgende Beschlüsse gefasst:
Dem fakultativen Referendum unterstehender Beschluss:
– Genehmigung Budget ZSO/RFO 2022
Abschliessend gefasste Beschlüsse
– Genehmigung Protokoll vom 14. April 2021
– Genehmigung des IT-Konzepts ab 2022
Gemäss § 8 der Satzungen der Zivilschutzorganisation aargauSüd unterliegen Budget und Rechnungen, Verpflichtungskredite, Erlass und Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Gestützt auf §77a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die entsprechenden Beschlüsse der Volksabstimmung unterbreitet, wenn dies 5% beziehungsweise 1500 Stimmberechtigte oder die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen.
Teufenthal, 11. Mai 2021
Vorstand ZSO aargauSüd
Der Vorstand der Zivilschutzorganisation aargauSüd hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 folgende Beschlüsse gefasst:
Dem fakultativen Referendum unterstehender Beschluss:
– Genehmigung Jahresrechnung 2020
Abschliessend gefasste Beschlüsse:
– Genehmigung Protokoll vom 25. November 2020
– Wahl der Kontrollstelle für die Amtsperiode 2022/2025
– Genehmigung der Grundlagendokumente «Anlagenkonzept» sowie «Nutzung von Fahrzeugen im Kommando»
– Genehmigung der Einsätze zugunsten der Gemeinschaft 2022
Gemäss § 8 der Satzungen der Zivilschutzorganisation aargauSüd unterliegen Budget und Rechnungen, Verpflichtungskredite, Erlass und Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 77a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die entsprechenden Beschlüsse der Volksabstimmung unterbreitet, wenn dies 5% beziehungsweise 1500 Stimmberechtigte oder die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen.
Teufenthal, 11. Mai 2021
Vorstand ZSO aargauSüd

Dem Grundeigentümer Lukas Wehrle, 8810 Horgen, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:
Unberechtigten wird das Abstellen / Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück GB Kölliken, Grundbuchnummer 275, Hauptstrasse 24, verboten. Berechtigt sind nur die Mieter der jeweiligen gemieteten Abstellplätze. Das Parkieren von Fahrzeugen ausserhalb der markierten Parkplätze ist verboten.
Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft.
Zofingen, 25. November 2020
Der Gerichtspräsident
Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden
Der Vorstand der Zivilschutzorganisation aargauSüd hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 folgende Beschlüsse abschliessend gefasst:
1. Genehmigung Protokoll vom 24. Juni 2020
2. Statusbericht zur Erfolgsrechnung 2020
3. Beschaffung DMR-Funkgeräte
4. Handbuch «Gewerbeausstellung», «Anlagenkonzept», «Materialkonzept»
5. Gemeinsame Übung RFO/ZSO mit Gemeinden
Gemäss § 8 der Satzungen der Zivilschutzorganisation aargauSüd unterliegen Budget und Rechnungen, Verpflichtungskredite, Erlass und Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 77a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die entsprechenden Beschlüsse der Volksabstimmung unterbreitet, wenn dies 5% beziehungsweise 1500 Stimmberechtigte oder die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen.
Teufenthal, 8. Dezember 2020
Vorstand

Dem Grundeigentümer Marcel Bertschi, 5054 Kirchleerau, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:
Unberechtigten wird das Befahren und Abstellen mit und von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kirchleerau / 943 verboten. Berechtigt sind ausschliesslich Bewohner und Besucher der Liegenschaft Kirchleerau / 809 und 373 (Angehörige Forstwirtschaft).
Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Zofingen, 16. September 2020
Der Gerichtspräsident
Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden.

Der Grundeigentümerin Immobiliengesellschaft IMMOSIP AG, 8001 Zürich, wurde das folgende Gerichtliche Verbot an der Wolfgrubenstrasse 22 A/B in 5742 Kölliken, bewilligt:
Verboten ist das Abstellen und insbesondere das Parkieren das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück LIG Kölliken / 1384. Parkieren dürfen ausschliesslich Besucher. Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Zofingen, 25. Juni 2020
Der Gerichtspräsident
Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden.
Das Regionale Betreibungsamt Oberentfelden bringt am Freitag, 11. September 2020, 15.00 Uhr, im Gemeindehaus Oberentfelden, 4. Stock, Konferenzsaal, das nachstehende Grundstück öffentlich zur Steigerung:
Liegenschaft Unterentfelden, Grundstück-Nr. 154, Plan-Nr. 31
Gebäude 103 m², Gartenanlage, 599 m², Einfamilienhaus mit Garage, Neufeldstrasse 17, 5035 Unterentfelden
Dominiertes Grundstück: LIG Unterentfelden, Grundstück-Nr. 150 (Strasse/Weg), Anteil unbekannt
Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 548’000.–
Die Liegenschaft Neufeldstrasse 17 liegt an ebener, ruhiger und doch zentrumsnaher Wohnlage in Unterentfelden. Die Haltestelle der WSB ist ca. 400 m entfernt. Ab dieser Haltestelle erreicht man den Bahnhof Aarau in 6 Minuten. Der SBB-Bahnhof Oberentfelden ist knapp 2 km und der Autobahnanschluss Aarau-West rund 5 km entfernt.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 55’000.–, die vollumfänglich an den Kaufpreis angerechnet wird, sowie einen Vorschuss für die Kosten der Eigentumsübertragung von Fr. 5’000.– in bar oder mittels eines von einer Schweizer Bank an die Order des Regionalen Betreibungsamtes Oberentfelden ausgestellten Checks bzw. durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstituts zu leisten (BGE 128 III 468). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (Postkonto 50-10452-3 lautend auf Regionales Betreibungsamt 5036 Oberentfelden, Zahlungszweck: Anzahlung LIG Reischmann) oder bis zum Maximalbetrag von Fr. 100’000.– in bar hinterlegt werden.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 aufmerksam gemacht.
Das Steigerungsobjekt kann nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 062 737 51 94) besichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.betreibungsamt-ag.ch.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
5036 Oberentfelden, 6. August 2020
Regionales Betreibungsamt Oberentfelden