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Die Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 3. Juni 2022
  2. Genehmigung des Kredits von Fr. 405’000.– für den Neubau der Trafostation Uerkenweg
  3. Genehmigung des Kredits von Fr. 475’000.– für die Sanierung der Trafostation Kindergarten
  4. Genehmigung des Kredits von Fr. 771’000.– für die Sanierung und Instandstellung des Regenbeckens 93
  5. Bewilligung von zusätzlichen Stellen
    a) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Finanzverwaltung und das Steueramt
    b) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Bauverwaltung
    c) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Sozialen Dienste
    d) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Leitung der Informatik
  6. Genehmigung des Budgets 2023 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 110 %

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist:
3. Januar 2023

Oberentfelden, 1. Dezember 2022
Gemeinderat

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Bauherr: Schallenberger-Gubser Melanie, Eichenweg 28, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Anbau Gebäude Nr. 776
Bauplatz: Eichenweg 28, Parzelle 1477

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12. Juni 2025 06:00 Uhr

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12. Juni 2025 06:00 Uhr

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12. Juni 2025 06:00 Uhr
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Bauherr: Hilfiker-Wildi Ronny und Andrea, Meisenweg 2, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Wärmepumpe Aussenaufstellung; Gebäude Nr. 510
Bauplatz: Meisenweg 2, Parzelle 1225

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12. Juni 2025 06:00 Uhr

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Bauherr: Hauri Staffelbach Immobilien AG, Birkenweg 12, 5053 Staffelbach
Bauobjekt: Wärmepumpen-Aussenaufstellungen (Kaskade); Gebäude Nr. 809
Bauplatz: Sägeweg 3, Parzelle 1514

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12. Juni 2025 06:00 Uhr

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12. Juni 2025 06:00 Uhr
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Bauherr: EIFFAGE SUISSE AG, Sägereistrasse 10, 8152 Glattbrugg
Bauobjekt: Abbruch Gebäude Nr. 233 und 383; Neubau Bahnhofgebäude
Bauplatz: Bahnhofstrasse 4/6, Parzellen 1145 und 372

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12. Juni 2025 06:00 Uhr

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12. Juni 2025 06:00 Uhr
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Vorlage Nr. L-0233852.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Dornegg und FFS-Teufenthal Regionalleitung Schlossrued–Teufenthal
– Freileitungsverkabelung

Vorlage Nr. L-0233847.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen (FTS) Klack und Hardhof Regionalleitung Schlossrued–Teufenthal
– Freileitungsverkabelung

Vorlage Nr. L-0233850.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Hardhof und Dornegg Regionalleitung Schlossrued–Teufenthal
– Freileitungsverkabelung

Betroffene Gemeinden
5044 Schlossrued, 5726 Unterkulm, 5040 Schöftland

Gesuchstellerin
AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau

Gegenstand
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen inkl. Rodungsgesuch im Sinne von Art. 5, Abs. 2 der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01) können vom10. Oktober 2022 bis 8. November 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
• Gemeindekanzlei Schlossrued, Hauptstrasse 87, 5044 Schlossrued
• Gemeindekanzlei Unterkulm, Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm
• Gemeindekanzlei Schöftland, Bahnhofstrasse 5, 5040 Schöftland

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben.Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).

Enteignung
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge.Wird durch die Enteignung inMiet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a) Einsprachen gegen die Enteignung;
b) Begehren nach den Art. 7–10 EntG;
c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e) die geforderte Enteignungsentschädigung. Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Aarau, 26. September 2022
Namens des Eidgen ssischen Starkstrominspektorats (ESTI)
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung für Baubewilligungen

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Das Schwimmbad ist noch bis Samstag, 17. September 2022, 16.00 Uhr, geöffnet. Wir danken unseren treuen Badegästen für die Besuche während der ablaufenden Saison und freuen uns, alle im nächsten Jahr wieder begrüssen zu dürfen.
Fundgegenstände sind ebenfalls bis Samstag, 17. September 2022 im Schwimmbad abzuholen. Danach wird darüber verfügt.
Schöftland, 9. September 2022

Gemeinderat und Betriebskommission

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Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken werden ersucht, ihre an Strassen und Wegen stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis 31. Oktober 2022 zurückzuschneiden.

In das Lichtraumprofil ragende Pflanzen müssen bei Strassen bis auf eine Höhe von 4,50 m und bei Gehwegen bis auf 2,50 m (Unterhaltsfahrzeuge) aufgeastet werden.

In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m gewährleistet sein. Zudem dürfen auch Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Schöftland (§ 8) kann nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der dafür verantwortlichen Grundeigentümer oder Mieter erfolgen. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Schöftland, 2. September 2022
Gemeinderat

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Bauherr: Schifano-Alj Claudia und Stefano, Badweg 37, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Wärmepumpe Splitanlage; Gebäude Nr. 1322
Bauplatz: Badweg 37, Parzelle 1958

Bauherr: Flükiger Roland, Südweg 5c, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Sichtschutzwand (bereits erstellt)
Bauplatz: Südweg 5c, Parzelle 2018

Bauherr: Seiwald-Knechtli Brigitte, Immobilien, Nordweg 3, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Sichtschutzwände; Gebäude Nr. 1387 (bereits erstellt)
Bauplatz: Aarauerstrasse 1, Parzellen 1202 und 2070

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12. Juni 2025 06:00 Uhr

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12. Juni 2025 06:00 Uhr
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Innert der Nachmeldefrist zum 1. Wahlgang (Dienstag, 23. August 2022, 12.00 Uhr) ist ein Wahlvorschlag für die Ersatzwahl von 1 Mitglied der Finanzkommission eingegangen. Gestützt auf § 30a, Abs. 2 (stille Wahl nach Ansetzung Nachmeldefrist für den 1. Wahlgang) des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro den vorgeschlagenen Kandidaten für 1 Sitz in der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 (Er- satzwahl, Antritt per 1. Januar 2023) in stiller Wahl als gewählt erklärt. Eine Urnenwahl (1. Wahlgang, geplant gewesen am 25. September 2022) findet somit nicht statt.

Ersatzwahl von 1 Mitglied der Finanzkommission
In stiller Wahl gewählt wurde:
– Rohr, Christian, geb. 1973, von Aarau AG, Sonnenfeldweg 7, FDP

Wichtiger Hinweis:
Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am 3. Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im amtlichen Publikationsorgan, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§ 66 ff. GPR).

Das Wahlbüro gratuliert Christian Rohr herzlich und wünscht ihm bei der zukünftigen Ausübung seines Amtes viel Befriedigung und alles Gute.

Schöftland, 23. August 2022
Wahlbüro

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Bauherr: Lämmli Matthias und Lafratta Sara, Schützenmattweg 6, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Umnutzung Garage zu Hobbyraum, Neubau Garage und Pergola sowie Einbau Ofen mit Aussenkamin; Gebäude Nr. 1611
Bauplatz: Schützenmattweg 6, Parzelle 2203

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12. Juni 2025 06:00 Uhr
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Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurden folgende Kandidaten/Kandidatinnen angemeldet:

  • Keine

Hinweis:
Im ersten Wahlgang können alle wählbaren Stimmberechtigten der Gemeinde Schöftland als Kandidatin/Kandidat gültige Stimmen erhalten ( 30 GPR). Sind weniger oder gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können ( 30a GPR).
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (30a GPR).
Für allenfalls noch zu vergebende Sitze (d.h. wenn innert der Nachmeldefrist keine Kandidatur eingeht) ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (30a GPR). Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. am Dienstag, 23. August 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindewebseite (www.schoeftland.ch) heruntergeladen werden.

Schöftland, 15. August 2022
Wahlbüro