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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden, allesamt in zustimmendem Sinne gefassten Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht:

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Juni 2022

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2021
  2. Rechenschaftsbericht und Rechnung 2021
  3. Verpflichtungskredit über Fr. 240’000.– für das Abdecken der restlichen Fläche betreffend Abbauetappe MRS I im Kies- und Sandwerk Hubel

Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2022

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2021
  2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an:
    2.1. Piacentino-Fischetti Benedetto und Giovanna, geb. 1973 und 1977, mit Piacentino Giulia, geb. 2006, allesamt italienische Staatsangehörige
    2.2. Piacentino Adriana, geb. 1998, italienische Staatsangehörige
    2.3. Piacentino Mario, geb. 2002, italienischer Staatsangehöriger
    2.4. Erfurth Sabine, geb. 1968, deutsche Staatsangehörige
  3. Rechenschaftsbericht und Rechnung 2021
  4. Kreditabrechnungen:
    4.1. Projektierungskredit Neubau 4-fach-Kindergarten Dorf
    4.2. Neubau 4-fach-Kindergarten Dorf, Baukredit
    4.3. Kanalisationssanierung Holzikerstrasse (Teil Abwasserbeseitigung)
    4.4. Kanalisationssanierung Holzikerstrasse (Teil Elektrizitätsversorgung)
  5. Intermodale ÖV-Drehscheibe Schöftland (Bahnhofareal); Planungskredit über Fr. 93’000.–
  6. Werkleitungssanierung Alpenweg; Verpflichtungskredit über Fr. 770’000.–
  7. Wasserversorgung; Sicherung und Erhöhung der Trinkwasserversorgung; Erhaltung und Erhöhung des Quellwasseranteils, Umsetzung Massnahmen Quellschutzzone vordere und hintere Suhren zum Erhalt des heutigen Quellwasseranteils sowie der Versorgungssicherheit; Verpflichtungskredit über Fr. 480’000.–
  8. Realisierung Stufenpumpwerk Muhen – Hirschthal «Cholschwerzi» und die notwendigen Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur für den Notverbund zwischen den Wasserversorgungen Muhen – Hirschthal – Schöftland; Verpflichtungskredit über Fr. 466’000.– (Gemeindeanteil Wasserversorgung Schöftland)
  9. Elektrizitäts- und Wasserversorgung: Realisierung und Umsetzung Projekt Smart Meter; Verpflichtungskredit über Fr. 1’400’000.–

Sämtliche Beschlüsse wurden zustimmend gefasst und unterliegen (mit Ausnahme der Einbürgerungen) dem fakultativen Referendum. Ein Fünftel (Einwohnergemeinde, Verweis auf § 31 des Gemeindegesetzes sowie § 7, Abs. 2 der Gemeindeordnung) bzw. ein Zehntel (Ortsbürgergemeinde, Verweis auf § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen ist.

Ablauf der Referendumsfrist: 2. August 2022

Schöftland, 27. Juni 2022
Der Gemeinderat