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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2020 veröffentlicht:

Einwohnergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. August 2020
  2. Zustimmung zur Einführung des obligatorischen Schwimmunterrichts an der Schule Schmiedrued
  3. Zusicherung des Einwohnerbürgerrechts an Lothar Mayer, geb. 1966, Stockacher 425
  4. Zustimmung zum Verpflichtungskredit von Fr. 230’000.00 für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
  5. Zustimmung zum Verpflichtungskredit von Fr. 260’000.00 für die Neuorganisation der Entwässerung (Meteorwasser) im Gebiet Sagistrasse
  6. Zustimmung zum Verpflichtungskredit von Fr. 170’000.00 für den Ersatz verschiedener Meteorwasserleitungsteilstücke im ganzen Gemeindegebiet
  7. Zustimmung zum Verpflichtungskredit von Fr. 70’000.00 für den Ersatz sämtlicher Fenster beim Museumsgebäude
  8. Zustimmung zu den neuen Satzungen des Abwasserverbands Region Schöftland
  9. Zustimmung zum Budget 2021 mit einem Steuerfuss von unverändert 120 %

Ortsbürgergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. August 2020
  2. Zustimmung zum Budget 2021

Mit Ausnahme des Beschlusses zum Traktandum 3 unterliegen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Bei dessen Zustandekommen ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen. Beschlussfassungen zu Zusicherungen des Einwohnerbürgerrechts unterliegen nicht dem Referendum.

Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2021

Gemeindera