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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgendenVersammlungsbeschlüsse veröffentlicht:

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2021

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. November 2019
  2. Rechenschaftsbericht und Rechnung 2020
  3. Forstbetrieb Suhrental Ruedertal; Neugründung unter Auflösung des Forstbetriebs Oberes Suhrental:
    3.1. GenehmigungAnstaltsordnung undsomit der Gründung und des Beitritts zum Forstbetrieb Suhrental Ruedertal per 1. Januar 2022, verbunden mit der einmaligen Kapitaleinlage von Fr. 132‘500.00 und jährlich wiederkehrenden Kosten im Sinne eines Sockelbeitrages
    3.2. Auflösung des Forstbetriebs Oberes Suhrental per 30. Juni 2022 durch Beitritt in den Forstbetrieb Suhrental Ruedertal per 1. Januar 2022
  4. Verpflichtungskredit über Fr. 3,5 Mio. für den Erwerb der Liegenschaft Dorfstrasse 1, Parzelle 480 (Valiant Bank AG) inklusive Umsetzung der Nutzungsplanung und vereinzelter, vorzuziehender baulicher Massnahmen
  5. Erwerb und Tausch sowie Veräusserung vonGrundstückender Ortsbürgergemeinde; Generalvollmacht für die Amtsperiode 2022/2025
  6. Aufnahme von neuen Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern; Grundsatzbeschluss


Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2021

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. November 2019
  2. Zusicherung desGemeindebürgerrechtes an:
    2.1. Berisha Lorenc, geb. 1990, kosovarischer Staatsangehöriger
    2.2. Krasniqi Samuel Sebastian, geb. 2005, kosovarischer Staatsangehöriger
  3. Rechenschaftsbericht und Rechnung 2020
  4. Kreditabrechnungen:
    4.1. Sanierungskonzept Badwasserheizung Sportanlagen Rütimatten
    4.2. Projektierungskredit Schulzentrum
    4.3. Neubau Schulzentrum
  5. Gemeinderatsbesoldung (unverändert zur Vorperiode) für die Amtsperiode 2022/2025

Sämtliche Beschlüsse wurden zustimmend gefasst und unterliegen (mit Ausnahme der Einbürgerungen) dem fakultativen Referendum. Ein Fünftel (Einwohnergemeinde, Verweis auf § 31 des Gesetzes des Gemeindegesetzes sowie § 7, Abs. 2 der Gemeindeordnung) bzw. ein Zehntel (Ortsbürgergemeinde, Verweis auf § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen ist.

Ablauf der Referendumsfrist: 26. Juli 2021

Schöftland, 21. Juni 2021
Der Gemeinderat