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Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 26. September 2021 für die Amtsdauer 2022/2025; 1. Wahlgang

Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 wurden folgende Kandidatinnenund Kandidaten fristgerecht angemeldet:

Gemeinderat (5 Sitze)
– Jakob Patric, 1966, parteilos, bisher
– Grädel Petra, 1975, parteilos, bisher
– Müller Manfred, 1976, parteilos, bisher
– Weber Stephanie, 1975, parteilos, bisher

Gemeindeammann
– Jakob Patric, 1966, parteilos, bisher Vizeammann
– Müller Manfred, 1976, parteilos, neu

Gesamterneuerungswahl von Finanzkommission, Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler, Ersatzmitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler, Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission

Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet:

Finanzkommission Einwohnergemeinde (3 Sitze)
– Bärtschi Markus, 1969, parteilos, neu
– Schär Monika, 1976, parteilos, neu
– Voser Meier Angelika, 1973, parteilos, neu

Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler (2 Sitze)
– Benz Ruth, 1964, parteilos, bisher
– Fischer Norbert, 1978, parteilos, neu

Ersatzmitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler (2 Sitze)
– Müller Erhard, 1960, parteilos, bisher
– Weber René, 1979, parteilos, neu

Steuerkommission (3 Sitze)
– Aellig Andres, 1956, parteilos, bisher
– Hauri Marcel, 1981, parteilos, neu

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
– Stepanek Katharina, 1957, parteilos, bisher

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Wiliberg, 4814 Bottenwil, innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vomWahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wiliberg, 13. August 2021