Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Gemeinsame Durchführung von Mitwirkung und öffentlicher Auflage zur Aufhebung der Sondernutzungsplanungen

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig findet das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG statt. Diese gemeinsame Durchführung ist ausnahmsweise möglich, da es sich um Aufhebungen ohne wesentliche räumliche Auswirkungen handelt.

Der Planungsbericht, die aufzuhebenden Sondernutzungspläne und der Vorprüfungsbericht liegen vom 13.Mai 2022 bis 13. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Bauverwaltung im Auflagezimmer Nr. 204 eingesehen werden.

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens kann sich jedermann zum vorgelegten Planungsdossier äussern. Mitwirkungsbeiträge sind schriftlich an den Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Beiträge sind deutlich als Einwendung oder Mitwirkungsbeitrag zu kennzeichnen.

Die Bauverwaltung