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Der Grundeigentümerin Immobiliengesellschaft IMMOSIP AG, 8001 Zürich, wurde das folgende Gerichtliche Verbot an der Wolfgrubenstrasse 22 A/B in 5742 Kölliken, bewilligt:

Verboten ist das Abstellen und insbesondere das Parkieren das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück LIG Kölliken / 1384. Parkieren dürfen ausschliesslich Besucher. Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.

Zofingen, 25. Juni 2020
Der Gerichtspräsident

Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden.