Urnenwahl 1. Wahlgang
Für die nachstehenden Funktionen findet am 26. September 2021 die Urnenwahl statt:
– Gemeinderat
– GemeindepräsidentIn
– Vizegemeindepräsident
– Finanzkommission
– Wahlbüro
Die fristgerecht angemeldeten KandidatInnen sind dannzumal demInformationsblatt über die Wahlvorschläge zu entnehmen, welches mit demWahlmaterial versandt wird.
Nachmeldefrist 1. Wahlgang
Für die nachstehenden Funktionen sind innerhalb der gesetzten Frist folgende KandidatInnen angemeldet worden:
Steuerkommission (3 Sitze)
– Pauli, Urs, 1962, von Schwarzenburg BE, Sonneckweg3, Zukunft Suhr, bisher
– Hämmerli, Michel, 1959, von Suhr AG und Vinelz BE, Gartenweg 6, parteilos, bisher
– Jost, Thomas, 1964, von Suhr AG und Sursee LU, Schmittegasse 13, parteilos, bisher (Ersatzmitglied)
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
– Fischer-Schwarz, Sandra, 1978, von Küssnacht SZ, Lerchenweg5, parteilos, neu
Weil gleich viele wählbare KandidatInnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen ab Publikation anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zumGesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10Stimmberechtigten des betreffendenWahlkreises zu unterzeichnenund bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärungbeizulegen. NachAblauf der Frist ist einRückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen durch dasWahlbüro Suhr als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt. (§ 30a GPR).
5034 Suhr, 13. August 2021
Wahlbüro Suhr