Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates
Eingelangte Wahlzettel: 1523
leere 17
ungültige 5
In Betracht fallendeWahlzettel 1501
Absolutes Mehr 677
Gewählt sind (nach Anz. Stimmen):
Buchschacher Thomas, FDP, bisher 967
Wälty Andres, parteilos, neu 937
Müller Gertrud, SVP, bisher 866
Gestmann Anja, SP, bisher 861
Wehrli Daniel, SVP, bisher 826
Weitere Stimmen haben erhalten (nicht gewählt):
Bino Mauro Carlo, Die Mitte, neu 738
Wendisch SaraMonika, parteilos, neu694
Buchser, Rolf, FDP, bisher 668
Vereinzelte gültige Stimmen: 205
Vereinzelt leere Stimmen 725
Vereinzelte ungültig 18
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl des Gemeindeammanns
Eingelangte Wahlzettel: 1523
leere 17
ungültige 5
In Betracht fallendeWahlzettel 1501
Absolutes Mehr 714
Stimmen haben erhalten (nicht gewählt):
Buchser Rolf, FDP, bisher 519
Gestmann Anja, SP, neu 430
Bino Mauro Carlo, Die Mitte, neu 385
Vereinzelte gültige Stimmen: 92
Vereinzelt leere Stimmen 44
Vereinzelt ungültige Stimmen 31
Es wurde damit im 1. Wahlgang niemand gewählt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 28. November 2021 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d. h. bis amMittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei derGemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§32Abs.1GPR).Dasentsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei oder auf der Gemeindewebsite www. schoeftland.ch bezogen werden.
Anmerkung:
Da die Wahl der Gemeinderatsmitglieder bereits anlässlich des 1. Wahlgangs vom 26. September 2021 abschliessend erfolgte und die 5 Sitze für die Amtsperiode 2022/2025 definitiv besetzt wurden, können nur noch aus dem Kreis der gewählten Gemeinderatsmitglieder (AP 22/25) gültige Stimmen für das Amt des Gemeindeammanns entfallen.
Wahl des Vizeammanns
Eingelangte Wahlzettel: 1523
leere 17
ungültige 5
In Betracht fallende Wahlzettel 1501
Absolutes Mehr 708
Stimmen haben erhalten (nicht gewählt):
Buchschacher Thomas, FDP, bisher 671
Wälty Andres, parteilos, neu 606
Vereinzelte gültige Stimmen: 137
Vereinzelt leere Stimmen 54
Vereinzelt ungültige Stimmen 33
Es wurde damit im 1. Wahlgang niemand gewählt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 28. November 2021 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d. h. bis am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs.1GPR). Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei oder auf der Gemeindewebsite www. schoeftland.ch bezogen werden.
Anmerkung:
Da die Wahl der Gemeinderatsmitglieder bereits anlässlich des 1. Wahlgangs vom 26. September 2021 abschliessend erfolgte und die 5 Sitze für die Amtsperiode 2022/2025 definitiv besetzt wurden, können nur noch aus dem Kreis der gewählten Gemeinderatsmitglieder (AP 22/25) gültige Stimmen für das Amt des Vizeammanns entfallen.
Wahl von 5 Mitgliedern der Finanzkommission
Eingelangte Wahlzettel: 1301
leere 99
ungültige 0
In Betracht fallende Wahlzettel 1202
AbsolutesMehr 525
Gewählt sind (nach Anz. Stimmen):
Kläy Roland, FDP, bisher 999
Lüscher Fabio, FDP, neu 902
Suter Pascal Serge, SVP, bisher 867
Müller Patrick, parteilos, neu 835
Müller Mathias, FDP, neu 797
Weitere Stimmen hat erhalten (nicht gewählt):
Steffen Michaela Manuela, SVP, neu 768
Vereinzelte gültige Stimmen: 78
Vereinzelt leere Stimmen 742
Vereinzelt ungültige Stimmen 22
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl von 3 Mitgliedern Steuerkommission
Eingelangte Wahlzettel: 1317
leere 93
ungültige 0
In Betracht fallende Wahlzettel 1224
AbsolutesMehr 565
Gewählt sind (nach Anz. Stimmen):
Gnädinger Zemp Ursula, parteilos,
bisher 1003
Maurer Hans, SVP, bisher 851
Würsch Adrian, parteilos, neu 781
Weitere Stimmen hat erhalten (nicht gewählt):
Kinzel Georg Jürg, parteilos, neu 710
Vereinzelte gültige Stimmen: 39
Vereinzelt leere Stimmen 284
Vereinzelt ungültige Stimmen 4
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wichtiger Hinweis:
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung derWahlergebnisse im amtlichen Publikationsorgan «Landanzeiger » eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschriftmuss einenAntrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
26. September 2021
Wahlbüro