Am 13. Juni 2021 findet in Teufenthal der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen:
– 5 Mitglieder des Gemeinderates
(inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
– 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
– 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler)
Sofern im ersten Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird ein zweiter Wahlgang am 26. September 2021 durchgeführt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 30. April 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Teufenthal bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat bzw. Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Als Gemeindeammann bzw. Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig auf demselben Wahlzettel als Gemeinderat gewählt wird.
Stille Wahlen
Sind für Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz sowie für die Mitglieder des Wahlbüros weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Hinweis zu den Wahlen der Mitglieder der Finanzkommission und der Ersatz- Mitglieder Wahlbüro
Am 11. Juni 2021 wird der Gemeindeversammlung die überarbeitete Gemeindeordnung zur Genehmigung vorgelegt. Es ist vorgesehen, die Mitgliederzahl der Finanzkommission von 5 auf 3 und diejenige der Ersatz-Mitglieder Wahlbüro von 2 auf 1 Mitglied zu reduzieren. Die angepasste Gemeindeordnung unterliegt der obligatorischen Urnenabstimmung und ist danach durch den Kanton zu genehmigen. Aufgrund des Zeitbedarfs bei diesem Vorgehen werden die Wahlen für die genannten Sitze erst am 28. November 2021 durchgeführt. Die entsprechenden Publikationen erfolgen zu gegebener Zeit.
23. März 2021
Wahlbüro Teufenthal