Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann
Für die Gesamterneuerungswahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindeammanns sowie des Vizeammanns für die Amtsperiode 2022/2025 wurden innerhalb der Anmeldefrist bis am 30. April 2021 folgende Kandidaten angemeldet:
Gemeinderat (5 Sitze)
– Anderau Matthias, 1983, von Gossau SG, Kirchwegacker 4, parteilos, bisher
– Boss Niklaus, 1963, von Seftigen BE, Spannergässli 8, parteilos, bisher
– Schmid Patrick, 1982, von Bünzen AG, Kirchweg 17, parteilos, bisher
– Eggmann Raffael, 1989, von Uttwil TG, Grossmattstrasse 6, parteilos, neu
– Vogt André, 1981, von Mandach AG, Dürrenäscherstrasse 2, parteilos, neu
Gemeindeammann
– Boss Niklaus, 1963, von Seftigen BE, Spannergässli 8, parteilos, bisher
Vizeammann
– Anderau Matthias, 1983, von Gossau SG, Kirchwegacker 4, parteilos, neu
– Schmid Patrick, 1982, von Bünzen AG, Kirchweg 17, parteilos, neu
Für den Gemeinderat ist im 1. Wahlgang keine stille Wahl möglich (§ 30b GPR). Somit entfällt auch eine Nachmeldefrist. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige stimmberechtigte Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Steuerkommission, Ersatzmitglied Steuerkommission und Mitglieder des Wahlbüros – Nachmeldefrist
Für die Gesamterneuerungswahl von
– 3 Mitgliedern der Steuerkommission
– 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
– 2 Mitgliedern des Wahlbüros
wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
3 Mitglieder der Steuerkommission
– Gmür Irene, 1952, von Quarten-Murg SG und Zürich, Alte Landstrasse 96, parteilos, bisher
– Ryf Alfred, 1957, von Bannwil BE, Brunnengasse 1, parteilos, neu
– von Känel Roland, 1955, von Bern BE und Aeschi b. Spiez BE, Gässli 24, parteilos, neu
1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
(1 Sitz vakant)
2 Stimmenzähler
– Schaufelberger Stefan, 1969, von Fischenthal ZH, Reckenackerweg 8, parteilos, bisher
– Sennrich Markus, 1959, von Abtwil AG, Bifangstrasse 9, parteilos, bisher
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge für die vakanten Sitze eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 1 + 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis am Mittwoch, 12. Mai 2021, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden.
Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Die Wahlen der Mitglieder Finanzkommission und des Ersatzmitglieds Wahlbüro finden am 28. November 2021 statt.
Teufenthal, 3. Mai 2021
Wahlbüro