Am Sonntag, 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022–2025 statt. Zu wählen sind:
• Gemeinderat (5 Mitglieder)
• Gemeindeammann
• Vizeammann
• Finanzkommission (3 Mitglieder)
• Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
• Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Regelung für die Wahl des Gemeinderates:
Die fünf Mitglieder des Gemeinderates sowie der Gemeindeammann und der Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten (§ 27 a Abs. 2 GPR). Bei den Gemeinderatswahlen sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.
Regelung für die übrigen Wahlen:
Werden bis zum 44. Vortag gleich viele oder nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a Abs. 3 GPR).
Moosleerau, im Mai 2021
Gemeinderat Moosleerau