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Am Sonntag, 26. September 2021, finden die Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Zu wählen sind:
– Gemeinderat (5 Mitglieder)
– Gemeindeammann
– Vizeammann
– Finanzkommission der Einwohnergemeinde (5 Mitglieder)
– Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
– Wahlbüro (3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder)

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Gemeindewebsite www. oberentfelden.ch bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang sind aber auch nicht angemeldete Personen wählbar. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn ihr gleichzeitig auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats gegeben wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Stille Wahlen
Für die Gemeinderatswahlen findet zwingend ein Urnengang statt. Stille Wahl ist erst in einem allfälligen zweiten Wahlgang möglich. Werden für die übrigen Behörden und Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahlbüro Oberentfelden