Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Gesamtrevision Allgemeine Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; 2. öffentliche Auflage und 2. Mitwirkungsverfahren von Änderungen des Bauzonen- und Kulturlandplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung gegenüber der 1. öffentlichen Auflage

Im Nachgang zur 1. öffentlichen Auflage (10. Februar bis 10. März 2020) ergaben sich aufgrund von Einwendungen verschiedene Änderungen an der gesamthaft revidierten Nutzungsplanung. Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden diese Änderungen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG durchgeführt. Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage und des 2. Mitwirkungsverfahrens sind lediglich die Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht der Änderungen liegen vom 24. August 2020 bis 22. September 2020 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Ergänzend werden die Unterlagen ohne rechtliche Verbindlichkeit auf der Website der Gemeinde Hirschthal aufgeschaltet (www.hirschthal.ch/Aktuelles).

Hinweise und Vorschläge zu den Änderungen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Sie sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen gegen die Änderungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

5042 Hirschthal, 10. August 2020
Der Gemeinderat