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Mitwirkungsauflage
Im Sinne der Mitwirkung gemäss § 3 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen) werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in der Zeit vom 11. Januar 2023 bis 9. Februar 2023 öffentlich aufgelegt. Die Planungsunterlagen können während der Bürozeiten im Gemeindehaus, Sitzungszimmer 2. Obergeschoss, eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Website der Gemeinde Safenwil einsehbar.

Hinweise und Vorschläge zur Planungsvorlage können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Einwendungen können erst im Rahmen des später folgenden Einwendungsverfahrens (öffentliche Auflage) gemacht werden.

Gerne erwarten wir Ihre schriftlichen Eingaben bis am Freitag, 10. Februar 2023 an:
Gemeinderat Safenwil
«NUPLA»
Bahnhofstrasse 11
5745 Safenwil
oder per Mail an: gemeindekanzlei@safenwil.ch

Öffentlicher Anlass
Am Dienstag, 10. Januar 2023, 19.00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle eine öffentliche Orientierungsveranstaltung statt. Gemeinderat und Planer präsentieren die Gesamtrevision Nutzungsplanung und stehen für Fragen zur Verfügung.

Fragestunden
Am Donnerstag, 19. Januar 2023 und am Montag, 23. Januar 2023 stehen Gemeinderat und Planer jeweils von 18.30 bis 21.00 Uhr für Fragen im Gemeindehaus, Sitzungszimmer 2. Obergeschoss, zur Verfügung.

Safenwil, 5. Dezember 2022
Gemeinderat Safenwil