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Mitwirkungsauflage
Im Sinne der Mitwirkung gemäss § 3 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen) werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in der Zeit vom 10. Januar 2020 bis 6. März 2020 öffentlich aufgelegt. Die Planungsunterlagen können während der Bürozeiten in der Ab-teilung Bau Planung Umwelt eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Website der Einwohnergemeinde Buchs (Gemeinde/Projekte) einsehbar.

Hinweise und Vorschläge zur Planungsvorlage können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Einwendungen können erst im Rahmen des später folgenden Einwendungsverfah-rens (öffentliche Auflage) gemacht werden.

Öffentlicher Anlass
Am Samstag, 18. Januar 2020, 9.30 Uhr, findet im Gemeindesaal Buchs eine öffentliche Orientierungsveranstaltung statt. Gemeinderat und Planer führen einen öffentlichen Dorfrundgang durch, präsentieren die Gesamtrevision Nutzungsplanung und stehen für Fragen zur Verfügung.

Fragestunden
Am Donnerstag, 23. Januar 2020 und am Donnerstag, 13. Februar 2020 stehen Gemeinderat und Planer je von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Fragen im Foyer des Gemeindesaals zur Verfügung.