Koordinationschwerpunkt gemäss Landeskarte 2648190 / 1246667.
Beteiligte Parzellen: 1987, 3482, 3205.
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24, Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 20. August bis 20. September 2021 auf der Bauverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigungvon Natur- undHeimatschutzsowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanswird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Suhr, 17. August 2021
Gemeinderat Suhr