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Öffentliche Auflage
Das Areal nördlich der Scheidgasse unterliegt gemäss Bauzonenplan der Gemeinde Kölliken einer Gestaltungsplanpflicht. Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan wurden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und dem Planteam S AG, Luzern, erarbeitet. Zu diesen Unterlagen findet vom

13. August bis 13. September 2021

ein öffentliches Einwendungsverfahren im Sinne von § 24 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) statt.

Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan liegen während der ordentlichen Bürozeiten bei der Abteilung Bau zur Einsichtnahme auf oder können auf www. koelliken.ch eingesehen werden.

Einwendungen können innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Postfach 89, 5742 Kölliken, (gemeinderat@ koelliken.ch) eingereicht werden.

Kölliken, 10. August 2021
Gemeinderat Kölliken