Mitwirkungsverfahren
Das Areal südlich der Scheidgasse unterliegt gemäss Bauzonenplan der Gemeinde Kölliken einer Gestaltungsplanpflicht. DerPlanungsbericht, dieSondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan wurden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und demPlanteamS AG, Luzern, erarbeitet. Zu diesen Unterlagen findet vom
25. Februar bis 28. März 2022
ein öffentliches Mitwirkungsverfahren im Sinne von § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) statt.
Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan liegenwährend der ordentlichen Bürozeitenbei der Abteilung Bau zur Einsichtnahmeauf oder könnenaufwww.koelliken.ch eingesehen werden.
Mitwirkungsbeiträge können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Postfach89, 5742 Kölliken (gemeinderat@koelliken.ch) eingereicht werden.
Kölliken, 22. Februar 2022
Gemeinderat Kölliken