Grabräumung
Die Ruhefrist für die
•Urnengräber Nrn. 349 bis 362
(Bestattungsjahr 1993)
•Erdgräber Nrn. 145 bis 162(Bestattungsjahre 1992 bis 1993)
•Urnennischen Nrn. 50 bis 74(Bestattungsjahre 1990 bis 1993)
•Gemeinschaftsgrab Nr. 9(Bestattungsjahr 1993)
ist abgelaufen. Diese Grabfelder werden im Frühling 2014 aufgehoben.
Angehörige der verstorbenen Personen erhalten die Möglichkeit, Grabsteine und Bepflanzungen bis spätestens 30. April 2014 wegzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Affoltern am Albis über die verbliebenen Grabdenkmäler und Bepflanzungen verfügen und die Abräumung auf Kosten der Gemeinde veranlassen.
Bestattungsamt Affoltern am Albis

