Grabräumung

Die Ruhezeit der Erdgräber 1980 bis 1996 Friedhof Bodenfeld ist abgelaufen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die betreffenden Gräber im Frühjahr 2016 räumen zu lassen.

Die Angehörigen der bestatteten Personen sind berechtigt, Grabsteine und Grabschmuck zurückzunehmen. Sofern Sie Interesse daran haben, ersuchen wir Sie, Stein oder Schmuck

bis 12. April 2016

abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird der zurückgebliebene Grabschmuck ohne weitere Mitteilung im Auftrag der Gemeinde und ohne Entschädigungsanspruch der Angehörigen entfernt.

Bonstetten, 11. März 2016

Ressort Gesundheit Bonstetten

Grabräumung

Die Ruhezeit der Erdgräber 1980 bis 1996 Friedhof Bodenfeld ist abgelaufen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die betreffenden Gräber im Frühjahr 2016 räumen zu lassen.

Die Angehörigen der bestatteten Personen sind berechtigt, Grabsteine und Grabschmuck zurückzunehmen. Sofern Sie Interesse daran haben, ersuchen wir Sie, Stein oder Schmuck

bis 12. April 2016

abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird der zurückgebliebene Grabschmuck ohne weitere Mitteilung im Auftrag der Gemeinde und ohne Entschädigungsanspruch der Angehörigen entfernt.

Bonstetten, 11. März 2016

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Die Ruhezeit der Erdgräber 1980 bis 1996 Friedhof Bodenfeld ist abgelaufen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die betreffenden Gräber im Frühjahr 2016 räumen zu lassen.

Die Angehörigen der bestatteten Personen sind berechtigt, Grabsteine und Grabschmuck zurückzunehmen. Sofern Sie Interesse daran haben, ersuchen wir Sie, Stein oder Schmuck

bis 12. April 2016

abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird der zurückgebliebene Grabschmuck ohne weitere Mitteilung im Auftrag der Gemeinde und ohne Entschädigungsanspruch der Angehörigen entfernt.

Bonstetten, 11. März 2016

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Die Ruhezeit der Erdgräber 1980 bis 1996 Friedhof Bodenfeld ist abgelaufen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die betreffenden Gräber im Frühjahr 2016 räumen zu lassen.

Die Angehörigen der bestatteten Personen sind berechtigt, Grabsteine und Grabschmuck zurückzunehmen. Sofern Sie Interesse daran haben, ersuchen wir Sie, Stein oder Schmuck

bis 12. April 2016

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Bonstetten, 11. März 2016

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